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Geburt

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wird, innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweise, Reisepässe oder andere anerkannte Passersatzpapiere der Eltern
  • Bei miteinander verheirateten Eltern deren Geburtsurkunden sowie die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter. Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber. Außerdem soll die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen der Eltern vorgelegt werden.
    Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist zur Anzeige der Geburt verpflichtet.
  • Eine Geburtsbescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme muss ebenfalls vorliegen

Sollten bei der Anzeige der Geburt nicht alle Unterlagen vollständig sein, wird die Beurkundung der Geburt zurückgestellt.

Wenn sie noch Fragen haben, können sie sich gerne an das Standesamt der Gemeinde Burbach wenden.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 010
Telefon: 02736 45-39
Fax: 02736 45-9939
s.bieler@burbach-siegerland.de
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