Einbürgerung
Der Fachbereich 4 –Standesamt- nimmt die Einbürgerungsanträge entgegen. Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist erforderlich. Dort werden die benötigten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft sowie die Ablichtungen der vorgelegten Urkunden beglaubigt. Anschließend werden die Anträge mit den erforderlichen Stellungnahmen an den Kreis Siegen-Wittgenstein zur Entscheidung weitergeleitet.
Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften für die Anspruchseinbürgerung sind die Antragsformulare unterschiedlich, ebenso die Kosten.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
- Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, u. a.)
- alle fremdländischen Urkunden im Original und mit der zugehörigen Übersetzung in die deutscher Sprache, die ein vereidigter Dolmetscher gefertigt, gesiegelt und unterschrieben hat, ggf. internationale Urkunden
- Lebenslauf und 1 Passbild
- Schulzeugnisse, Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse
- Verdienstnachweise der letzten 3 Monate (u. Umständen der Eltern)
- Arbeitserlaubnis (beruflicher Werdegang)
Hinweis:
Die o. a. Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend. Die Unterlagen können von Fall zu Fall variieren. Im Einzelfall ist beim Standesamt Burbach Näheres zu erfragen.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen erteilt die entscheidende Behörde (Kreis Siegen-Wittgenstein).
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 010
Telefon: 02736 45-39
Fax: 02736 45-9939
s.bieler@burbach-siegerland.de
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