Hilfsnavigation
Volltextsuche
Ansicht Rathaus Burbach
© Gemeinde Burbach 
Ansicht Rathaus Burbach
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZAlle

Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesbeamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen (Haupt-, u. Nebenwohnsitze) können die Verlobten das Standesamt eines Wohnsitzes wählen.

Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Bei Auslandsberührung (mindestens ein Verlobter ist Ausländer) zwingt das Internationale Privatrecht (EGBGB) den Standesbeamten zur Beachtung des ausländischen Heimatrechtes des Verlobten, durch das noch über das deutsche Eherecht hinaus weitere Ehehindernisse auftreten können.

Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit der sog. Beitrittsermächtigung (Vollmacht auf einem Vordruck) des anderen Verlobten möglich.

Die Anmeldung zur Eheschließung sollte rechtzeitig vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen, frühestens 6 Monate vorher.

Benötigte Unterlagen:

Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder: 

  • Personalausweis/Reisepass 
  • Geburtsurkunde 
  • Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)

Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen die Vorehen und deren Auflösung nachweisen bzw. angeben. Das Eheregister erhält der schon einmal Verheiratete beim Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde.

Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist ein Ehefähigkeitszeugnis beim ausländischen Geburtsstandesamt zu besorgen. Sollte nur eine Ledigkeitsbescheinigung erbracht werden können, weil die Behörde kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, beantragt das Standesbeamt die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht in Hamm beantragt.

Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber Geburtsurkunde und ggfls. weitere Unterlagen erforderlich.

Hinweis:

Verbindliche Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall können beim Standesamt erteilt werden.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen

Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen

Raum: 010
Telefon: 02736 45-39
Fax: 02736 45-9939
s.bieler@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
nach obenSeite drucken