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Hundehaltung

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft. Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse. Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

Ein Erfassungsbogen und ein Flyer finden Sie rechts unter Dokumente.

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