Haushaltssatzung, Haushaltsplan
Nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung an den Rat ist die Haushaltssatzung mit Anlagen unverzüglich bekannt zu machen. Dies geschieht im Amtsblatt der Gemeinde Burbach. Während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat wird der Haushaltsentwurf zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Innerhalb dieser Zeit können Einwohner oder Abgabepflichtige in einer Frist von 14 Tagen Einwendungen erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat erfolgt die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Anschließend wird die Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Burbach bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt danach bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das jeweilige Haushaltsjahr zu jedermanns Einsicht bereit.
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