Fischereischeine
Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis (Angelberechtigungsschein) auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (z. B. Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des achten Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Für die Ausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden.
Neu hinzugekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.
Benötigte Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderausweis bzw. Geburtsurkunde
- ein (aktuelles) Passfoto
- Nachweis Fischereiprüfung.
Für die Verlängerung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- vorhandenen Fischereischein
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: Bürgerbüro
Telefon: 02736 45-74
Fax: 02736 45-9974
p.reuter@burbach-siegerland.de
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Raum: 015
Telefon: 02736 45-92
Fax: 02736 45-9992
s.streit@burbach-siegerland.de
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Raum: 216
Telefon: 02736 45-63
Fax: 02736 45-9963
m.reinelt@burbach-siegerland.de
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