Seiteninhalt
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird im Wesentlichen für Spielapparate (Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Kicker, Musikboxen) und für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art erhoben.
Die Höhe der Vergnügungssteuer ist im Vergnügungssteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Burbach festgelegt.
Die Höhe der Vergnügungssteuer ist im Vergnügungssteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Burbach festgelegt.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Kontakt
Fachbereich 2 - Finanzen, Werke
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 025
Telefon: 02736 45-24
Fax: 02736 45-9924
r.pletz@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 025
Telefon: 02736 45-24
Fax: 02736 45-9924
r.pletz@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren