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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird im Wesentlichen für Spielapparate (Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Kicker, Musikboxen) und für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art erhoben.

Die Höhe der Vergnügungssteuer ist im Vergnügungssteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Burbach festgelegt.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 2 - Finanzen, Werke
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 025
Telefon: 02736 45-24
Fax: 02736 45-9924
r.pletz@burbach-siegerland.de
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