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Wohngeld

Wohngeld können Mieter und Hauseigentümer erhalten. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Miete bzw. den Belastungen eines Hauses, die für Mieter als Mietzuschuss und für Hauseigentümer als Lastenzuschuss gewährt werden.

Näheres finden Sie unter den jeweiligen Wohngeldformen Lastenzuschuss und Mietzuschuss.

Ein Wohngeldrechner ist über die Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen.

Wohngeldanträge ab dem 01.01.2023

Für Anträge auf Wohngeld ab dem 01.01.2023 stehen die nachfolgenden PDF-Formulare als Download zur Verfügung.

Antrag auf Lastenzuschuss (PDF, 217 kB)

Antrag auf Mietzuschuss (PDF, 264 kB)

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 129 kB)


Zuständig

- Rathaus -
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