Tierkörperbeseitigung
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz besteht für verendete Großtiere (Kühe, Pferde, Schafe) ein Abholzwang. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt mit der Tierkörperbeseitigungsanstalt auf.
Einzelne tote Haustiere, z. B. Hund oder Katze können auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, solange dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Aus hygienischen Gründen muss das Tier mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden.
Verendete Tiere, die sie in öffentlichen Anlagen oder Straßen finden, melden sie bitte dem Ordnungsamt der Gemeinde Burbach oder nach Dienstschluss der Kreispolizeibehörde.
Beim Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Tierkörperbeseitigung.
Zusätzliche Informationen können Sie bei dem unter Kontakt genannten Mitarbeiter erhalten.
Zuständig
44536 Lünen
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Telefon: 02306 9270-921
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Zuständig
Kohlbettstraße 17
57072 Siegen
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Telefon: 0271 333-2861
Fax: 0271 333-2860
gesundheit-verbraucherschutz@siegen-wittgenstein.de
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Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
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