Seiteninhalt
Wildschäden
Ein eingetretener Wildschaden ist innerhalb einer Woche nach Feststellung vom Geschädigten beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen, Kultur anzuzeigen. Durch die Ordnungsbehörde wird nach den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes ein Termin am Schadensort einberufen, zu welchem der Geschädigte und der Jagdpächter eingeladen werden. Bei diesem Termin wird versucht, eine gütliche Einigung für einen Schadensausgleich herbeizuführen. Ist dies beim ersten Termin nicht möglich oder wird bereits beim ersten Termin die Zuziehung eines Schätzers beantragt, wird der Schaden durch einen Wildschadenschätzer ermittelt und festgesetzt.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 015
Telefon: 02736 45-92
Fax: 02736 45-9992
s.streit@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 015
Telefon: 02736 45-92
Fax: 02736 45-9992
s.streit@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren