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Reisepass

Reisepass

Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, vorausgesetzt, Sie sind in Burbach mit Hauptwohnung gemeldet. Eine Verlängerung der Gültigkeit Ihres Reisepasses ist nicht möglich! Ab dem 01.11.2007 enthalten Reisepässe folgende biometrische Merkmale: Lichtbild und Fingerabdrücke. Diese werden im Chip des Reisepasses gespeichert. Fingerabdrücke sind für Personen ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.

  • die Verwaltungsgebühr beträgt für Antragsteller über 24 Jahre 70,00 €; der Pass ist 10 Jahre gültig.
  • die Verwaltungsgebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €; dieser Pass ist jedoch nur 6 Jahre gültig.

Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel etc..
Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22,00 € an.

Bitte beachten Sie die frühzeitige Beantragung Ihres Reisepasses. Kann die Lieferzeit für einen Reisepass aus Termingründen nicht abgewartet werden, bleibt nur die Beantragung des Reisepasses im Express-Verfahren. Hier fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32,00 € an. Die Lieferzeit des Express-Passes wird mit drei Werktagen garantiert.

Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass oder Kinderreisepass (ausgestellt ab 01.11.2007) vorlegen. Dieser kann auf Wunsch entwertet und als Andenken behalten werden. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.

Das Formular für die Vollmacht finden Sie hier.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • ein aktuelles biometrie-taugliches Passfoto
  • Ihren alten Reisepass/Kinderreisepass
  • Ihren Personalausweis – bei Erstbeantragung oder nach Verlust des Reisepasses
  • Ihre Geburts-/Abstammungs- oder Heiratsurkunde – bei Verlust aller Ausweisdokumente

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Sie können dies auch schriftlich tun.

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Die Ausstellung von Reisepässen für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein oder einem Vormund/Pfleger zu, ist einer von diesen zur Antragstellung berechtigt. Ein entsprechender Sorgerechtsnachweis/Beschluss muss vorgelegt werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Reisepass selbst unterschreiben. Ab dem 6. Lebensjahr sind Fingerabdrücke der Kinder vorgeschrieben. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass kann nur in ganz besonderen Einzelfällen beantragt werden. Er ist ein Jahr gültig. Für die Ausstellung wird 1 aktuelles biometrietaugliches Foto benötigt.
Die Kosten für den vorläufigen Reisepass betragen 26,00 €. 

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerbüro
Eicher Weg 13
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P.Plueckhan@burbach-siegerland.de
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Fax: 02736 45-9974
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