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Rattenbekämpfung
Die offenen Fließgewässer sowie die Kanalisation werden von der Gemeinde Burbach jährlich und zusätzlich im Bedarfsfall mit Gift belegt. Sofern ein Rattenbefall zu verzeichnen ist, sollte dieser beim Ordnungsamt unter Nennung der Örtlichkeit angezeigt werden.
Grundstückseigentümer sind auf eigenem Grund selbst in der Verantwortung, erforderliche Schritte einzuleiten. Auf Wunsch wird ein Rattenbefall einem Schädlingsbekämpfer gemeldet, der dann gegen ein entsprechendes, vom Grundstückseigentümer zu tragendes Entgelt den privaten Grund mit Rattengift belegt.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
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57299 Burbach
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Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
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