Munitionsfunde
Von Kampfmitteln gehen die unterschiedlichsten Gefahren aus. Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Lauf der Jahre zu. Nur der Fachkundige kann ein Kampfmittel identifizieren, die Gefahren abschätzen und darf über den weiteren Umgang entscheiden. Zur Vermeidung einer Gefährdung des Laien bei zufälligen Funden, empfiehlt es sich, einige Verhaltensregeln zu beachten
Kampfmittelfund - Verhaltensregeln beim zufälligen Fund von Kampfmitteln
Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) beschrieben.
Zur eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachten:
- Kampfmittel nicht berühren!
- Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
- Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!.
- (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
- Fundstelle markieren!
- Fundort räumen!
- Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
- Polizei und Ordnungsamt alarmieren!
Eine mögliche Räumung der Munition erfolgt dann in Absprache mit dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg.
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