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Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld können Mieter und Hauseigentümer erhalten. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Miete bzw. den Belastungen eines Hauses, die für Mieter als Mietzuschuss und für Hauseigentümer als Lastenzuschuss gewährt werden.
Maßgeblich für die Zahlung des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der zum Wohngeldhaushalt gehörenden Familienmitgliedern
- die Höhe des Familieneinkommens
- das Alter des Hauses
- die Höhe der anrechnungsfähigen Wohnkosten
Benötigte Unterlagen:
Formulare sind im Bürgerbüro oder bei der Wohngeldstelle erhältlich:
- Antrag auf Mietzuschuss (auch als Pdf-Datei erhältlich)
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag (nur beim Erstantrag vorzulegen)
- Verdienstnachweis für jedes Familienmitglied
- Rentenbescheid / Arbeitslosengeldbescheid / BAföG-Bescheid
- Nachweis über Unterhaltsleistungen
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Schwerbehindertenausweis, sofern mind. 80 % Behinderung oder/und häusliche Pflegebedürftigkeit vorliegt
- Bescheid über den Bezug von Pflegegeld
- Nachweis über eine Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung, sofern keine anderen Alterssicherungsbeiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
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Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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