Hilfsnavigation
Volltextsuche
Ansicht Rathaus Burbach
© Gemeinde Burbach 
Ansicht Rathaus Burbach
Seiteninhalt

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Unter dem nachfolgenden Link geht es zu den Wahlergebnissen:

https://wahlen.kdvz.nrw/kdz/lw2022/05970008/praesentation/index.html


Wichtige Information für Briefwählerinnen und Briefwähler

Absenden des Wahlbriefes

Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief bis Mittwoch, 11.05.2022 absenden, damit dieser rechtzeitig bei der Gemeinde ankommt. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, wenn er im Inland bei der Deutschen Post AG eingeliefert oder in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen wird. Nur wenn der Wahlbrief aus dem Ausland versendet wird, ist er ausreichend zu frankieren. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlttag um 18 Uhr beim Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen. Die Stimmabgabe ist nur dann gültig, wenn der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 15.05.2022, 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Burbach eingeht.

Beantragung der Briefwahl

Die Briefwahl kann grundsätzlich nur noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 13.05.2022, 18.00, Uhr beantragt werden; im Falle von nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer glaubhaft versichert, dass ihm/ihr die die Wahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis zum Tag vor der Wahl, 14.05.2022, 12.00 Uhr, neue Briefwahlunterlagen beantragen.
Da eine rechtzeitige Zusendung kurz vor dem Wahltag nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt das Wahlamt, die Wahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen.

Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende:

Samstag, 14.05.2022: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Sonntag: 15.05.2022: 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Wahlberechtigte, die aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung die Briefwahl am Wahlwochenende beantragen möchten, werden gebeten, am Seiteneingang des Rathauses zu klingeln oder sich bereits vorab beim Wahlamt telefonisch anzukündigen.


Raum: 124
Telefon: 02736 45-19 (Herr Danneels)
Telefon: 02736 45-15 (Frau Jäppche)
Telefon: 02736 45-16 (Frau Nagornik)
wahlen@burbach-siegerland.de
Fax: 02736 45-55
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Am 15.05.2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist, und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur,

wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Der 42. Tag vor der Wahl ist der 3. April 2022. In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl - also bis zum 29. April 2022 - von außerhalb des Landes zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Die Gemeinde Burbach gehört zum Wahlkreis 126 Siegen-Wittgenstein I und ist in 17 Stimmbezirke eingeteilt.

Hinweise für die Ausübung des Wahlrechts

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. In das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 15.05.2022 sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen einzutragen, die am 42. Tag vor der Wahl – 03.04.2022 – in der Gemeinde Burbach für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind.

  2. Wahlberechtigte, die nach dem 03.04.2022 von außerhalb nach Nordrhein-Westfalen zu­gezogen sind und sich bis zum 29.04.2022 bei der hiesigen Meldebehörde anmel­den, werden unverzüglich nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

  3. Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag – ab 04.04.2022 – innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen umziehen und sich bis zum 24.04.2022 bei der hiesigen Meldebehörde anmel­den, sind im Wählerver­zeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem bisherigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

    Wollen Sie dagegen schon in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 24.04.2022 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

    Wenn der Wohnungswechsel und die Anmeldung bei der hiesigen Meldebehörde erst während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis – 25.04.2022 bis 29.04.2022 – stattfindet, ist eine Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis nur auf Einspruch gegen das Wählerverzeichnis möglich.

    In beiden Fällen werden Sie dann aus dem Wähler­verzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

  4. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 03.04.2022 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen, eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

  5. Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Lande sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen bei der Gemeinde zu stellen, in der Sie sich am Stichtag aufhalten bzw. aufgehalten haben. Die Antragseintragung ist nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme – also bis zum 24.04.2022 - möglich

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:

Gemeinde Burbach
Wahlamt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Rathaus, Zimmer 124

Dort erhalten Sie auch die Formulare für die Aufnahme in das Wählerver­zeichnis.

Hygienekonzept

Aufgrund der noch immer herrschenden Ansteckungsgefahr gibt es für die Wahllokale weiterhin ein Corona-bedingtes Hygienekonzept zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Es gelten folgende Regeln:

  • Bereitstellung von Desinfektionsspendern
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter
  • Bereitstellung von Plexiglastrennwänden
  • Regelmäßige Desinfektion der Kontaktflächen und bereitgestellten Kugelschreiber
  • Regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten
  • Zugangsregulierung zum Wahlraum bei starkem Andrang

Darüber hinaus empfiehlt die Gemeindeverwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Maßnahmen, um sich und andere an diesem Tag zu schützen:

  • Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske
  • Desinfektion der Hände am Eingang
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter
  • Eigenen Stift mitbringen
  • Zügige Abwicklung der Wahlhandlung und Vermeidung nicht erforderlicher Kommunikation

Briefwahl

Wer in einem anderen Stimmbezirk des Wahlkreises 126 oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab dem 20.04.2022 bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.

Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind.

Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,

  • indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird oder
  • ein formloser schriftlicher Antrag per Telefax-Nr. 02736 45-55 oder per E-Mail (wahlen@burbach-siegerland.de) gestellt wird.

Fernmündlich dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45-16 und -19 beantwortet.

Rechtsgrundlagen

Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022

Nachfolgend kann die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgerufen werden.

LTW2022 Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis (PDF, 43 kB)


Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 15. Mai 2022

Nachfolgend kann die Wahlbekanntmachung für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgerufen werden.

LTW22 Wahlbekanntmachung (PDF, 111 kB)

Downloads

Kontakt

Gemeinde Burbach »
- Wahlamt -
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-19 (Herr Danneels)
Telefon: 02736 45-15 (Frau Jäppche)
Telefon: 02736 45-16 (Frau Nagornik)
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 02736 45-55
nach obenSeite drucken