Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Veranstaltung in der Fortbildungsreihe "Ehrenamtliche rechtliche Betreuung" am 05.02.2025
kreis Siegen-Wittgenstein. Was ist der Unterscheid zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Muss ich dafür zwingend einen Notar konsultieren? Wie muss eine solche Vollmacht aussehen und wer beglaubigt ein solches Dokument? Diese und weitere Fragen beantwortet Alexander Wulf, Richter am Amtsgericht Bad Berleburg, im Vortrag „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Dabei werden die Möglichkeiten und Grenzen dieser Vorsorgeinstrumente dargestellt.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 5. Februar 2025, ab 18:00 Uhr im Haus der Kirche in Bad Berleburg (Schloßstraße 25, 57319 Bad Berleburg) statt, direkt im Anschluss an die Einführungsveranstaltung „Grundlagen rechtlicher Betreuung“, die am selben Ort um 17 Uhr startet. Beide Veranstaltungen sind Teil der Fortbildungsreihe „ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter“ im Kreis Siegen-Wittgenstein Eine vorherige Anmeldung zu der Auftaktveranstaltung unter Tel. (0 27 51) 8 92 18 - 48 oder per Mail an buero@bv-wi.de wird erbeten.
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