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19.03.2026

Bürgerbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Meinung der Burbacher Bürger gefragt.

Die Gemeinde Burbach steht vor der Herausforderung, die Wärmeversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, klimafreundlich, wirtschaftlich und zukunftssicher zu
gestalten. Zur Erreichung dieser Ziele wurde die Kommunale Wärmeplanung für Burbach erarbeitet. Sie beschreibt den ermittelten Wärmebedarf, analysiert Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien und stellt mögliche Versorgungsstrategien vor.

Gemäß § 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Plan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Weder besteht ein Anspruch auf eine in der Wärmeplanung dargelegte Versorgung, noch eine Anschlusspflicht an ein künftig vorge­
sehenes Wärmenetz in entsprechenden Gebieten. Ein späterer grundsätzlicher Beschluss des Rates zur kommunalen Wärmeplanung begründet keine Verpflichtung zum Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen. Der Wärmeplan dient der Bürgerschaft, der Kommune sowie weiteren relevanten Akteuren als Planungsgrundlage und enthält Handlungsempfehlungen.

Gemäß des Ratsbeschlusses vom 17.03.2026 wird die Kommunale Wärmeplanung für Burbach in der Zeit vom 19.03.2026 bis zum 22.04.2026 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie Anregungen, Vorschläge oder Bedenken online vorbringen oder per E-Mail an umwelt@burbach-siegerland.de senden oder während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 210, mündlich oder schriftlich vorbringen. Eine gedruckte Version der Wärmeplanung liegt ebenfalls im Zimmer 210 aus.

Hier geht es zur Online-Beteiligung: https://beteiligung.nrw.de/portal/burbach-siegerland/beteiligung/themen/1024309 (externer Link)

Pressebild

Wärmeplanung » 475 kB

Kontakt

Elisabeth Fley »
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-82
Fax: 02736 45-9982
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