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04.02.2026

Gemeinschaftliche Sekundarschule in Neunkirchen darf weiterhin Herdorfer Kinder aufnehmen

Burbach und Neunkirchen erzielen Einigung mit dem Kreis Altenkirchen

gb Burbach/Neunkirchen/Herdorf. Gute Nachrichten für die Familien in Herdorf. Am Dienstag, 03.02.2026, wurde eine Abstimmungserklärung zwischen den Gemeinden Burbach und Neunkirchen und dem Kreis Altenkirchen unterzeichnet, die nun die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Rheinland-Pfalz an der Gemeinschaftlichen Sekundarschule Burbach-Neunkirchen am Standort Neunkirchen langfristig sichert. „Damit wird die seit Jahrzehnten gelebte Praxis in Zukunft rechtssicher fortgesetzt“, erklärte Burbachs Bürgermeister Jonas Becker als Vertreter des Schulträgers beim Pressetermin anlässlich der länderübergreifenden Vereinbarung. Er freue sich, dass sich die Kommunen mit dem Kreis Altenkirchen rechtzeitig zum Start der Anmeldeverfahren einigen konnten. Hinter der Ländergrenze begann diese Woche das Anmeldeverfahren; an der Gemeinschaftlichen Sekundarschule können die Familien ab Mitte Februar ihre Kinder anmelden.

„Ich bin froh, dass wir auf kommunaler Ebene eine länderübergreifende Lösung im Sinne vor allem der Herdorfer Familien herbeiführen konnten, der auch die Bezirksregierung Arnsberg zustimmen kann“, ergänzte Jonas Becker. Die Bezirksregierung hatte im Vorjahr mitgeteilt, dass es keinen rechtlichen Spielraum mehr gebe, um den Neunkirchener GMS-Standort mittels Ausnahmegenehmigung weiterhin die Dreizügigkeit ab Jahrgangsstufe 5 zu ermöglichen. Der Standort ist grundsätzlich zweizügig genehmigt worden. Durch die nun getroffene Vereinbarung dürfen die Herdorfer Kinder im Schulentwicklungsplan des Standortes nun statistisch berücksichtigt werden, womit planerisch ausreichend Schülerinnen und Schüler für eine regelhafte Dreizügigkeit vorhanden sind.

„Am Status quo und in der Praxis ändert sich nichts“, betonte Neunkirchens Bürgermeister Marco Schwunk. Auch die Rechtslage habe sich nicht geändert, wohl aber ändere sich durch die Vereinbarung „die Bewertung der bestehenden Rechtslage durch die Bezirksregierung“. Tobias Gerhardus, erster Beigeordneter des Kreises Altenkirchen, sagte, dass der Kreis Altenkirchen keine rechtlichen Verpflichtungen eingehe. In Nordrhein-Westfalen sei die Absichtserklärung indes für die Schulentwicklungsplanung von wesentlicher Bedeutung. Und: „Der Elternwille zählt, der Kreis macht keinerlei Vorgaben, wo die Kinder beschult werden.“ Uwe Geisinger, Stadtbürgermeister von Herdorf, war die Freude über die erzielte Einigung ebenfalls anzumerken. „Es ist eine Regelung für die Schulkinder und Familien vor Ort.“

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