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01.07.2025

Bildung und Teilhabe

kreis Siegen-Wittgenstein. Ab dem 1. Juli 2025 können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt vor Ort an den Standorten des Jobcenters Kreis Siegen-Wittgenstein in allen Städten und Gemeinden beantragt werden – unabhängig davon, ob Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird.

„Durch die Möglichkeit der wohnortnahen Beantragung wird die Antragstellung für viele Familien deutlich vereinfacht“, wird Landrat Andreas Müller in einer aktuellen Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein zitiert. „So möchten wir die Inanspruchnahme der Leistungen durch berechtigte Familien erhöhen, mehr Betroffene erreichen und die Hürden bei der Antragsstellung gezielt abbauen.“

Die Familien müssen so künftig keine zusätzlichen Wege mehr auf sich nehmen. Die Anträge können dort gestellt werden, wo auch andere Leistungen des täglichen Bedarfs, wie z.B. die Grundsicherung für Arbeitssuchende, beantragt werden – an den Servicepunkten des Jobcenters in Wohnortnähe. Eine Kontaktaufnahme ist außerdem möglich per Mail an bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de. Weitere Infos gibt es unter www.siegen-wittgenstein.de/but (externer Link).

Die Bündelung der Aufgaben führt zu einer klaren Zuständigkeitsstruktur und beschleunigt die Bearbeitung. Viele Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, stehen ohnehin bereits in Kontakt mit dem Jobcenter. Die Antragstellung kann also künftig in einem Zuge erfolgen – unkomplizierter und schneller.

Die bisherige zentrale Anlaufstelle zur Beantragung des Bildungs- und Teilhabepakets im Lÿz in Siegen wird Ende Juni geschlossen. Das bisher dort ansässige Team zieht in die Räumlichkeiten des Jobcenters in der Weidenauer Straße 167.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien. Gefördert werden unter anderem: Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen in Kita und Schule, Ausflüge und Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen oder kulturelle Angebote.

„Ob Musikunterricht, Sportverein oder Nachhilfe – alle Kinder sollten die Chance haben, solche Angebote wahrzunehmen. Durch die wohnortnahe Antragstellung erhoffen wir uns, dass die Leistungen künftig noch mehr junge Menschen erreichen“, so Christoph Sczudlik, Geschäftsführer des Jobcenters.

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