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Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann bei jedem Standesamt sowie beim Notar, Rechtspfleger oder Jugendamt anerkannt werden. Sie bedarf, um wirksam zu werden, der Zustimmung der Mutter. Im Falle der Minderjährigkeit der Mutter ist ersatzweise die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der öffentlichen Beurkundung.
Die Vaterschaftsfeststellung durch das Familiengericht erfolgt, wenn der Vater das Kind nicht freiwillig anerkennt bzw., wenn die Vaterschaft angefochten wird.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunden (ggf. Internationale Geburtsurkunden) der Mutter und des Vaters
- Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes, falls nicht in Burbach geboren
Hinweis: Verbindliche Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall können beim Standesamt eingeholt werden.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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