Seiteninhalt
Baulärm
Grundsätzlich haben sich Bauherren und Bauunternehmen an die nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzte Nachtruhe zu halten.
Speziellere Regelungen trifft jedoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Bundesrecht).
Die Überwachung erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Siegen (Tel. 0271 / 585-0).
In Beschwerdefällen bitte unmittelbar an das Staatliche Umweltamt wenden, damit ggfls. auch Messungen durchgeführt werden können.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren