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Baulärm

Grundsätzlich haben sich Bauherren und Bauunternehmen an die nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzte Nachtruhe zu halten.

Speziellere Regelungen trifft jedoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Bundesrecht).

Die Überwachung erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Siegen (Tel. 0271 / 585-0).

In Beschwerdefällen bitte unmittelbar an das Staatliche Umweltamt wenden, damit ggfls. auch Messungen durchgeführt werden können.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
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