Bebauungsplan Nr. 3 »Auwiese«, 2. beschleunigte Änderung, Gemarkung Wahlbach, Gemeinde Burbach
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
Bebauungsplan Nr. 3 „Auwiese“, 2. beschleunigte Änderung, Gemarkung Wahlbach, Gemeinde Burbach
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (1. öffentliche Auslegung von Planwerk und Begründung)
I. Anlass und Ziel der Planung
Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Bereich der Bebauung an der Jung-Stilling-Straße bzw. im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans zu schaffen.
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auwiese“, 2. beschleunigte Änderung, Gemarkung Wahlbach, Gemeinde Burbach gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202). In gleicher Sitzung erfolgte der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (1. öffentliche Auslegung). Da es sich bei dem geplanten Bebauungsplanverfahren um eine Maßnahme zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bzw. um eine Nachnutzung und Nachverdichtung eines bereits baulich geprägten Bereiches handelt, kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt werden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kann somit abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
III. Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf und die dazu gehörige Begründung einschließlich anderer möglicher verfahrensrelevanter Unterlagen liegen in der Zeit
vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Fachbereich 3 Bauen, Planen, Umwelt, Zimmer 224 während der Dienststunden und zwar
montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
mittwochs von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während des o.g. Zeitraums kann jeder den Planentwurf und die Begründung sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen einsehen, über ihren Inhalt Auskunft erlangen und schriftliche Stellungnahmen vorbringen oder zur Niederschrift bringen, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten und beschlossen wird. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Ferner können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Burbach, www.burbach-siegerland.de, unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ eingesehen werden.
Sollten keine Stellungnahmen im o.g. Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen zu dem o.g. Verfahren vorzubringen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
IV. Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Süden der Ortschaft Wahlbach, in der Gemarkung Wahlbach. Der Geltungsbereich geht aus dem nachstehenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.
Burbach, den 09.11.2020
Der Bürgermeister
gez. Christoph Ewers
Kontakt
Fachbereich 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-67
Fax: 02736 45-9967
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Dokumente
BP03 Auwiese Übersichtsplan BKÖ (PDF, 892 kB)