Hilfsnavigation
Volltextsuche
Ansicht Rathaus Burbach
© Gemeinde Burbach 
Ansicht Rathaus Burbach
Seiteninhalt

Bundestagswahl 2021

Wahlergebnisse

Unter dem nachfolgenden Link geht es zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021 in der Gemeinde Burbach:

Ergebnisse Bundestagswahl Gemeinde Burbach (Link)


Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende

Am Samstag, 25.09.2021, ist das Wahlamt von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.  Am Wahltag, 26.09.2021, ist das Wahlamt ab 7.30 Uhr geöffnet. Besucher/innen werden gebeten, am Seiteneingang des Rathauses zu klingeln. Das Wahlamt ist am Wahlwochenende unter der Telefonnummer 02736 45-10 oder -19 zu erreichen.

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Eine Übersicht der Wahllokale kann nachfolgend aufgerufen werden.

BTW21 Übersicht der Wahllokale (PDF, 33 kB)


Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, soweit kein Ausschlussgrund vorliegt.

Alle aufgrund der Eintragungen im Melderegister zum Stichtag 15.08.2021 Wahlberechtigten werden automatisch - von Amts wegen - in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der ihr Wahllokal vermerkt ist.
Die Gemeinde Burbach gehört zum Wahlkreis 148 Siegen-Wittgenstein und ist in 17 Stimmbezirke eingeteilt. Stimmbezirk und Wahlraum sind in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten bis spätestens 05.09.2021 erhalten, angegeben.

Briefwahl

Wichtige Information

Ab Donnerstag, 23.09.2021, steht der Online-Briefwahlantrag nicht mehr zur Verfügung, da eine rechtzeitige Zustellung vor dem Wahltag nicht gewährleistet werden kann. Das Wahlamt empfielt daher, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen. Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr, beantragt werden. Ist ein Wahlschein nicht zugegangen, kann bis zum 25.09.2021, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein benatragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 26.09.2021, 15.00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 26.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Burbach eingehen. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig eingeht, empfielt das Wahlamt, den Wahlbrief in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.

Wer in einem anderen Stimmbezirk des Wahlkreises 148 oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies bei der Gemeinde Burbach, Wahlamt im Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 124 während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.
Schriftliche Wahlscheinanträge können gestellt werden,

  • indem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes der entsprechende Antrag ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Burbach, Wahlamt, Eicher Weg 13, 57299 Burbach gesandt wird,
  • oder ein formloser schriftlicher Antrag* per Telefax-Nr. 02736 - 4555 oder per E-Mail (rathaus@burbach-siegerland.de) gestellt wird.

*Im Falle einer formlosen schriftlichen Beantragung geben Sie bitte jeweils Name, Vorname, Anschrift und das Geburtsdatum an.

Personen, die einen Wahlscheinantrag für andere stellen, müssen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind.

Fernmündlich dürfen keine Anträge entgegengenommen werden, jedoch werden telefonische Anfragen gerne unter 02736 45-19 oder -16 beantwortet.

Informationen im Fall von Wohnungswechseln ab dem 16.08.2021 können unter "Dokumente" aufgerufen werden.

Weitere Informationen des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl sind auf der nachfolgenden Seite aufgeführt:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html

Wohnungswechsel ab dem 16.08.2021

Sind Sie hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 15.08.2021 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt einge-tragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem bisherigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

    Wollen Sie dagegen schon in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 05.09.2021 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen, Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

  2. Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

  3. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 15.08.2021 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen, eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

  4. Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 05.09.2021 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:

Gemeinde Burbach
Wahlamt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Rathaus, Zimmer 124
Telefon: 02736 45-19 oder -16

Dort erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Im Ausland lebende Deutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zur Beantragung stehen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung. Das Antragsformular auf Eintragung ist in zweifacher Ausfertigung im Original bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 05.09.2021 an die Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, zu senden. Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die "öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021" vom 28.08.2021 steht unter "Dokumente" sowie nachfolgend als Download zur Verfügung.

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis (PDF, 483 kB)

Wahlbekanntmachung

Unter "Dokumente" sowie nachfolgend steht die Wahlbekanntmachung vom 11.09.2021 für die Wahl des 20. Deutschen Bundestags am 26.09.2021 als Download zur Verfügung.

Wahlbekanntmachung (PDF, 341 kB)

Kontakt

Jannic Danneels »
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-19
Fax: 02736 45-9919
E-Mail oder Kontaktformular
Vivien Jäppche »
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-15
Fax: 02736 45-9915
E-Mail oder Kontaktformular
nach obenSeite drucken