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26.07.2021

Wieder schärfere Corona-Beschränkungen

Inzidenz liegt in NRW stabil über 10: Ab 26. Juli gelten automatisch neue Schutzregeln greifen

Seit Montag (26. Juli 2021) gilt für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Auch wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli 2021, also innerhalb von 9 Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen."

Und weiter: „Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“
 

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.
 
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
     
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
     
  • Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
     
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
     
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
     
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

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