Corona-Maßnahmen in Siegen-Wittgenstein werden um Ausgangssperre ergänzt
Die Kreisverwaltung reagiert auf die Situation und befindet sich bereits seit Mittwoch in Abstimmung mit dem Land NRW zur Fortführung der bisherigen Maßnahmen, denen die Landesregierung heute auch ihre Zustimmung in allen vorgeschlagenen Punkten gab. Somit gelten die bereits angekündigten Regelungen – u.a. Kitas im eingeschränkten Pandemiebetrieb, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum sowie „Click & Collect“ im Einzelhandel – für zunächst weitere zwei Wochen bis Sonntag, 25. April 2021, fort. Der Distanzunterricht in allen Schulen (außer Abschlussklassen) wurde zwischenzeitlich landesweit für die kommende Woche seitens des NRW-Schulministeriums bis Sonntag, 18. April 2021, angeordnet. Diese Landesregelung gilt auch im Kreis Siegen-Wittgenstein. Über eine etwaige Verlängerung wird mit Blick auf das weitere örtliche Infektionsgeschehen im Laufe der kommenden Woche entschieden.
Aufgrund der aktuell anhaltenden hohen Inzidenzentwicklung sind der Kreis Siegen-Wittgenstein und das NRW-Gesundheitsministerium in intensiven Abstimmungen darin übereingekommen, dass kurzfristig ergänzende Maßnahmen zur möglichst schnellen Senkung der Infektionszahlen notwendig sind.
Daher ist die im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete zusätzliche zentrale Maßnahme der Erlass einer Ausgangsbeschränkung von 21:00 Uhr abends bis 5:00 Uhr morgens ab Samstag, 10. April 2021.
Die Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie die Allgemeinverfügung können unter "Links" aufgerufen werden. Die Verfügung gilt analog zu allen weiteren Maßnahmen zunächst bis Sonntag, 25. April 2021.
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