Aktuelles
Überprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Burbach am 30.06.2010 und 01.07.2010
Bei der Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den gemeindlichen Friedhöfen wurden folgende Grabstätten beanstandet und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen:
| Friedhof: Holzhausen | |
| Leiter, Herbert |
† 2006 |
| Friedhof: Lützeln | |
| Georg, Otto |
† 08.05.1981 |
| Friedhof: Niederdresselndorf | |
| Heinz, Christa |
† 30.12.1991 |
| Friedhof: Oberdresselndorf | |
| DG Fey, Emma u. Ernst |
† 26.10.1981 |
| Friedhof: Würgendorf | |
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Schliewers, Paul-Erich |
† 1996 |
Gemäß § 23 der Friedhofssatzung der Gemeinde sind die Nutzungsberechtigten für den ver-kehrssicheren Zustand der Gräber verantwortlich und haften insoweit auch für Schäden, die z. B. durch das Umstürzen von Grabmalen entstehen.
Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten werden daher hiermit aufgefordert, die Standsicherheit der beanstandeten Grabmale innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Bekanntmachung wieder herzustellen bzw. herstellen zu lassen.
Die Gemeinde ist über die erfolgte Sanierung schriftlich zu benachrichtigen. Dabei genügt die Bestätigung, dass das Grabmal wieder fachgerecht befestigt wurde.
Sollte nach Ablauf der 6 Wochen Frist ein beanstandeter Grabstein nicht gesichert oder wieder befestigt sein, behält sich die Gemeinde vor, diesen abzubauen.
Sofern in diesem Zusammenhang noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Friedhofs-verwaltung –Herrn Eibach – Telefon 02736/45-34.
Der Bürgermeister
i.V.
gez. Schäfer, Kämmerer
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