Gemeinde Burbach

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über die Aufforderung zur Unterhaltung von Grabstätten auf dem Friedhof in Burbach

Gemäß § 25 der Friedhofssatzung der Gemeinde Burbach vom 28.06.2006 in der zur Zeit gültigen Fassung sind Gräber stets ordnungsgemäß zu unterhalten. Nach § 17 der Friedhofssatzung ist jede Grabstätte so zu gestalten, dass von ihr keine störende Wirkung ausgeht und so die Würde der Friedhöfe gewahrt wird.

Auf der Grabstätte Heinz Borgfeldt (verst. 05.06.1994) befindet sich eine ca. 3 m hohe Konifere, die die Nachbargräber beeinträchtigt.

Da die Nutzungsberechtigten nicht ermittelt werden konnten, ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung an die Verpflichteten, binnen einer Frist von 3 Wochen nach Bekanntmachung den vorhandenen Baum zu entfernen. Sofern dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, wird der Bauhof der Gemeinde Burbach mit der Beseitigung beauftragt.

Burbach, den 22.06.2010

Der Bürgermeister


Christoph Ewers



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