Aktuelles
Novellierung des Landeswassergesetzes
KfW bietet günstige Kredite für Dichtheitsprüfung und Sanierung an
Durch die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG), insbesondere durch den neuen § 61 a LWG, ergeben sich für private Hausbesitzer neue Vorschriften für die Abwasseranlagen. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein.
Für Hausbesitzer ist dazu Folgendes zu beachten: Ein Sachkundiger muss eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 an den Schmutzwasser führenden Leitungen und Schächten durchführen. Sofern sich das private Leitungsnetz z. B. durch Umbauarbeiten, um mehr als 50 % erweitert, muss die Prüfung unmittelbar erfolgen.
Sollte die Gemeinde Burbach einen abgegrenzten Teil ihres Leitungsnetzes auf Dichtheit untersuchen lassen, steht ihr zu, die Frist zur Prüfung der privaten Leitungen vorzuziehen. Für den Fall, dass ein öffentlicher Kanal mit dem Ziel der Fremdwasserbeseitigung saniert oder erneuert wird, kann ebenfalls die Frist verkürzt werden. Die Dichtheitsprüfung unterliegt einem Wiederholungsintervall von höchstens 20 Jahren.
Als Ansprechpartner zum Thema stehen Ihnen Herr Andreas Reitz, Tel.: 02736/45-65 oder Herr Maik Pistor, Tel.: 02736/45-66 bei den Gemeindewerken Burbach zur Verfügung.
Die Folgen der Dichtheitsprüfung können erheblich sein. Leitungserneuerungen stellen Haus-besitzer unter Umständen vor größere Investitionen:
Dazu hat die KfW-Bankengruppe jetzt der Gemeinde Burbach in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie Kredit-Programme zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt hat. Die Dichtheitsprüfungen sind durch die Novellierung des Landeswassergesetzes für private Bauten vorgeschrieben. Im Hinblick darauf schreibt die KfW: Bei der Prüfung von privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit können Prüfkosten von bis zu 500 EUR entstehen. Sofern dabei Mängel an den Abwasserleitungen festgestellt werden, muss der Eigentümer eine Sanierung veranlas-sen. Die Sanierungskosten sind, abhängig vom Zustand des Abwasserkanals, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen sehr unterschiedlich. Je nach Sanierungsverfahren können Sanierungskosten zwischen 250 Euro und 500 Euro pro laufenden Meter anfallen.
Finanzierungsmöglichkeiten für private Hauseigentümer:
Im KfW-Programm „Wohnraum modernisieren - Standard" (Programmnummer 141) sind sowohl die Förderung der Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig, Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt aktuell ab 2,62 % effektiv pro Jahr, die Zinsbindung kann wahlweise 5 oder 10 Jahre laufen. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich. Die Anträge sind vor Beginn der Baumaßnahme über eine Hausbank zu stellen. Es besteht keine Fördermöglichkeit von Anschlussgebühren außerhalb des Grundstücks sowie für Maßnahmen bei Ferien- und Wochenendhäusern. Bei Interesse gibt es weitere Informationen im Infocenter für Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer 0180 1 33 55 77.
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