Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
Widmung des Weges Flur 10 Nr. 355, abgehend von der Straße „Zum Großen Stein“ in Holzhausen
Die Erschließungsanlage Weg Gemarkung Holzhausen Flur 10 Nr. 355, abgehend von der Straße „Zum Großen Stein“ wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.9.1995 (GV NRW S. 1028), zuletzt geändert durch Art. 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV NRW S. 306,329), mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße - ohne Beschränkung der Nutzungsart - gewidmet
Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, einzulegen.
Burbach, 16.12.2009
Der Bürgermeister
Christoph Ewers
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