Gemeinde Burbach

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Burbach

Widmung des Weges Flur 10 Nr. 355, abgehend von der Straße „Zum Großen Stein“ in Holzhausen


Die Erschließungsanlage Weg Gemarkung Holzhausen  Flur 10 Nr. 355, abgehend von der Straße „Zum Großen Stein“ wird  gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen  (StrWG NRW) vom 23.9.1995  (GV NRW S. 1028), zuletzt geändert durch Art. 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV NRW S. 306,329), mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr  als Gemeindestraße - ohne Beschränkung der Nutzungsart - gewidmet

Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, einzulegen.


Burbach, 16.12.2009
Der Bürgermeister 

Christoph Ewers



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