Gemeinde Burbach

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Herstellung der Erschließungsanlagen „Hinter der Schule“ in Lützeln und Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB


Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat stellt fest, dass  die Erschließungsanlagen Am Feldborn, Zur Höhe, Kleertsweg (ab Weg 174, einschl. Stichweg 558), Kleine Straße (ab Weg 174, einschl. Stichweg 573) und Hainshof (ab Weg 35 bis Ausbauende) hergestellt sind und zur gemeinsamen Abrechnung zusammengefasst werden.

Die in § 8 der Erschließungsbeitragssatzung vom 5.5.1988 festgelegten Merkmale für die endgültige  Herstellung sind erfüllt. Gleichzeitig wird beschlossen, Erschließungsbeiträge nach BauGB unter Anrechnung der Vorausleistungen zu erheben.


Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Burbach, 16.12.2009
Der Bürgermeister

Christoph Ewers



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