Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
Widmung der Straßen innerhalb des Baugebietes „Hinter der Schule " in Lützeln
Die Erschließungsanlagen Am Feldborn, Zur Höhe, Kleertsweg (ab Weg 174, einschl. Stichweg 558), Kleine Straße (ab Weg 174, einschl. Stichweg 573) und Hainshof (ab Weg 35 bis Ausbauende) werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.9.1995 (GV NRW S. 1028), zuletzt geändert durch Art. 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV.NRW S. 306,329), mit sofortiger Wirkung dem öffentli-chen Verkehr als Gemeindestraßen - ohne Beschränkung der Nutzungsart- gewidmet
Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, einzulegen.
Burbach, 16.12.2009
Der Bürgermeister
Christoph Ewers
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