Gemeinde Burbach

Aktuelles

Fälligkeiten von Gemeindesteuern und Abgaben


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Gemeindesteuern und Abgaben hat die Gemeinde jährlich durch einen Abgabenbescheid festzusetzen. Diesen Bescheid haben Sie gegen Ende Januar dieses Jahres erhalten.
Zahlungen sind danach in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu zahlen. Der nächste Zahlungstermin ist also der 15. Februar 2010.

Ich möchte Sie auf diesem Wege bitten, die Forderung nach dem Abgabenbescheid zu diesem Termin zu begleichen. Gehen dagegen Zahlungen nicht ein, ist die Gemeindekasse nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz verpflichtet, das Mahnverfahren einzuleiten. Die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge hat die Gemeinde nach der zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz erlassenen Kostenordnung festzusetzen. Ein Ermessen gibt es in diesem Verfahren nicht. Daher ist die Gemeindekasse auch verpflichtet, die jeweils festgesetzten Gebühren zu erheben.

Ausnahmen lässt die bestehende Rechtslage nicht zu. Viele Bürgerinnen und Bürger haben der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung gegeben. Prüfen Sie bitte, ob Sie ebenfalls am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten. Sollte Ihnen bereits jetzt bekannt sein, dass Sie die fälligen Abgaben nicht termingerecht zahlen können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter der Gemeindekasse. Auf diese Weise können Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für diese unumgängliche Haltung.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Christoph Ewers



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