Gemeinde Burbach

Aktuelles

Finanzamt bittet um Rückgabe der Lohnsteuerkarten
- im Gemeindeinteresse –


Lohnsteuerkarten werden in der Regel mit der Lohn- und Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt. Aber auch die Karten, die nicht für eine Veranlagung benötigt werden, weil sie keine Eintragung haben oder in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist, müssen zurückgegeben werden.

Alle Lohnsteuerkarten sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen unserer Gemeinde und wirkt sich so zum Nachteil der Bürger aus. Es stehen weniger Mittel zur Verfügung, aus denen notwendige Ausgaben finanziert werden können. Außerdem werden anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten finanz- und wirtschaftspolitische Daten ermittelt, die für Entscheidungen von Bund und Land bedeutsam sind.

Formulare und Erläuterungen für die Lohn- und Einkommensteuererklärung 2009 liegen im Bürgerbüro des Rathauses ab Ende Januar bereit.



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