Aktuelles
Entwurf für den Lärmaktionsplan nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie liegt für die Gemeinde Burbach vor
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen. In der 1. Stufe der Umsetzung sind Lärmkarten und anschließend Lärmaktionspläne für
Ballungsräume > 250.000 Einwohner,
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr sowie
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
zu erstellen.
Die Gemeinde Burbach ist durch die Bundesautobahn A 45 als Hauptverkehrsstraße mit mehr als 6 Mio. Kfz im Jahr betroffen. Die Lärmkarten der 1. Stufe wurden für ganz NRW vom Land erstellt und sind, auch für das Burbacher Gemeindegebiet, im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.
Als nächsten Schritt muss die Gemeinde Burbach auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan erstellen. Ein Entwurf für den Lärmaktionsplan liegt jetzt vor. Er kann vom 06. bis 24. Oktober 2008 zu folgenden Zeiten im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, Zimmer 210 eingesehen werden:
| Mo – Fr | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr | |
| Mo, Di, Fr | 14.00 Uhr – 16.00 Uhr | |
| Do | 14.00 Uhr - 17.30 Uhr. |
Anregungen und Bedenken können in dieser Zeit schriftlich, mündlich oder per E-Mail an e_fley@burbach-siegerland.de vorgebracht werden. Der Entwurf für den Lärmaktionsplan steht hier zum Download bereit.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Fley, Tel. 02736/45-82 gerne zur Verfügung.
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