Gemeinde Burbach

Aktuelles

Gemeinde Burbach legt auf allen Friedhöfen Rasengräber an


Mit Erlass der neuen Friedhofssatzung vom Juli 2006 hat die Gemeinde Burbach auch die Einführung von Rasengräbern vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Gräber ohne jede Einfassung, bei denen am Kopfende die Verlegung einer Natursteinplatte in der Größe von 50 x 70 cm und zusätzlich eine umlaufende 10 cm breite Natursteinmähkante, die ebenerdig zu verlegen ist, vorgeschrieben sind. Auf der Grundplatte von 50 x 70 cm kann außerdem noch ein Grabmal, als lotrecht stehender Stein oder in kissenähnlicher Form, errichtet werden. Die restliche Grabfläche besteht aus Rasen.

Die Pflege dieser Grabstätten wird durch die Gemeinde vorgenommen. In den Bestattungsgebühren ist ein Betrag für die dreißigjährige Pflege durch die Gemeinde enthalten. Nach der z.Zt. gültigen Friedhofsgebührensatzung betragen die Gebühren für die Bestattung und die Überlassung eines Rasengrabes auf die Dauer von 30 Jahren  1.835,- €.

Auf dem Friedhof in Burbach gibt es bereits mehrere dieser Gräber. In diesem Jahr wurden erst-malig Rasengräber in Holzhausen und Niederdresselndorf belegt. In Niederdresselndorf werden die Altenheimgräber bereits seit 2006 nur noch als Rasengräber vergeben. ( siehe Foto ) Auch auf allen anderen Friedhöfen sind Flächen für Rasengräber festgelegt. Die Oberflächen müssen jedoch noch entsprechend hergerichtet werden. Dies wird die Gemeinde nach und nach durchführen lassen, so dass in absehbarer Zeit auf allen Friedhöfen Rasengräber belegt werden kön-nen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung – Herr Eibach – 02736/4566.







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