Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
In der Bauleitplanung, d.h. bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder Satzungen nach § 34 BauGB sieht das Baugesetzbuch in der Regel mindestens zwei Bürgerbeteiligungsphasen vor, in denen von der Planung betroffene Eigentümer und andere Bürger Anregungen und Bedenken zu der Planung vorbringen dürfen. Hierzu werden die planungsrelevanten Unterlagen einer aktuellen Planung im Rathaus der Gemeinde Burbach bei der nebenstehenden Adresse ausgelegt.
Dauer und Zeitpunkt der Auslage werden im Amtsblatt der Gemeinde Burbach und auf der Homepage der Gemeinde Burbach unter „Amtliche Bekanntmachungen" mindestens eine Woche vorher veröffentlicht. Die Verwaltung bereitet die vorgebrachten Anregungen für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien auf, d.h. sie prüft diese aufgrund bestehender Gesetze, wägt sie gegen andere Belange (z.B. Belange von Behörden und Versorgungsträgern) ab und arbeitet sie ggf. ein.
Bei konkreten Fragen oder Problemen können Sie sich gerne außerdem an die nebenstehenden Ansprechpartner wenden.
