Gemeinde Burbach

Lärm

Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Daher gibt es keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Allgemein kann man Lärm als Schall beschreiben, der Menschen belästigt oder, ab bestimmten Schwellenwerten und bei Dauerbelastung, auch gesundheitlich schädigt.

Die Europäische Union hat sich mit der Problematik des Umgebungslärms beschäftigt und eine EG-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. In der ersten Stufe der Umsetzung wurden zunächst Lärmkarten für Ballungsräume > 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr erstellt. Die Lärmkarten der ersten Stufe wurden vom Land NRW erarbeitet und sind, auch für das Burbacher Gemeindegebiet, unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht worden. Die Gemeinde Burbach ist durch die Bundesautobahn A 45 als Hauptverkehrsstraße mit mehr als 6 Mio. Kfz im Jahr betroffen.

Als nächsten Schritt hat die Gemeinde Burbach auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan erstellt. Dieser Lärmaktionsplan wurde am 02.12.2008 vom Gemeinderat beschlossen und kann hier eingesehen werden.



Kontakt:
Elisabeth Fley
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